FINANZSTRAFRECHT

FINANZSTRAFRECHT

Der Henker tritt meistens in einer Maske auf – der Gerechtigkeit.Stanisław Jerzy Lec

Finanzstrafrechtliche Verfahren haben meistens mit dem Gebiet des Steuerrechts zu tun. Häufig werden gleichzeitig zwei Verfahren geführt: ein steuerrechtliches und ein strafrechtliches. Die Kanzlei bietet einen einzigartigen Service an einem Ort, durch eine Person, ohne die Notwendigkeit, beim Rechtsanwalt und beim Steuerberater gleichzeitig getrennt nach juristischer Hilfe zu suchen. In einer einzigen Kanzlei vertritt der Rechtsanwalt seine Klienten in folgenden Verfahren:

  • vor Gerichten und Staatsanwaltschaften,
  • vor der Polizei,
  • vor Finanzämtern,
  • vor Inspektoren der Schatzkontrolle,

vor Zollämtern und sonstigen Finanzbehörden sowie finanzfernen Organen des Ermittlungsverfahrens, betreffend die Verantwortung für Finanzstraftaten und –delikte – insbesondere folgende Finanzstraftaten und –delikte:

  • Steuerbetrug,
  • Finanzbetrug durch Strohmannfirmen,
  • falsche Angaben in der Erklärung,
  • nachlässige Buchführung,
  • fehlerhafte Buchführung,
  • fehlende Buchführung,
  • Nichteinnahme der Steuer durch
  • den Steuerzahler,
  • Nichtauszahlung der Steuer durch den Steuerzahler,
  • Vermeidung der Besteuerung.