WAS ICH MACHE

Familienrecht

Die Kleinen leiden, wenn die Großen im Zwist leben

Familiensachen sind ein ausgesprochen sensibles Thema, darum bedarf die Führung eines solchen Verfahrens nicht nur einer professionellen Rechtshilfe, sondern auch der Unterstützung und des Verständnisses im Laufe des gesamten Verfahrens. Ich leite folgende Verfahren:

  • Aufstockung/Minderung der Unterhaltszahlungen,
  • Ausübung der elterlichen Sorge,
  • Festlegen der Kontakte zum minderjährigen Kind,
  • Scheidung und Trennung,
  • Vermögensteilung,
  • Feststellung/Auschließung der Vaterschaft,
  • Feststellung/Ausschließung der Mutterschaft,
  • postępowanie w sprawach nieletnich,
  • Verfahren vor Jugendgericht.

Arbeits-und Sozialversicherungsrecht

Die Mühe ist am Anfang unangenehm, doch sie bringt einen ruhmvollen Gewinn

  • Anfertigung von Berufungen gegen Entscheidungen der Rentenbehörden betreffend Sozialversicherungen und Familienversicherungen,
  • Vorbereitung und Analyse sowie Begutachtung der Arbeitsverträge,
  • Vorbereitung und Analyse sowie Begutachtung der Vergütungsordnungen, Arbeitsordnungen und sonstigen arbeitsrechtlichen Urkunden,
  • Beratung bei der Vorbereitung von Personalunterlagen,
  • Beratung hinsichtlich der Verletzung von Arbeitnehmerrechten,
  • Vertretung der Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor Gericht, insbesondere in Verfahren wegen Mobbing und Diskriminierung, Wiedereinstellung, Auszahlung von Entschädigungen, Feststellung des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses.

Zivilrecht

Man darf nicht kriechen, wenn einem nach Fliegen zumute ist, Helen Adams Keller

Das Zivilrecht reguliert ein breites Spektrum an Rechtsverhältnissen. In diesem Rahmen:

  • erstelle ich und begutachte die privatrechtlichen Verträge,
  • leite ich die gerichtlichen Verfahren bezüglich der Ausführung und der Verantwortung für die Nichtausführung oder unsachgemäße Ausführung der Verträge,

 
darüber hinaus leite ich gerichtliche Verfahren u.a. in den Bereichen:

  • Schutz der persönlichen Güter,
  • Nachbarschaftsimmissionen,
  • Paulianische Anfechtungsklage,
  • Ersitzung der Immobilie,
  • Aufhebung des Miteigentums,
  • Wiedereinräumung des Besitzes,
  • Dienstbarkeit,
  • Gründung und rechtliche Betreuung der Handelsgesellschaften und Firmen,
  • Begutachtung und Vorbereitung von Vertragsentwürfen,
  • Anfertigung von schriftlichen und mündlichen Rechtsgutachten,
  • Vertretung bei Registerverfahren.

Strafrecht

Sage nicht immer, was du weißt, doch wisse immer, was du sagst, Monteskiusz

Verteidigung in sämtlichen Strafverfahrensarten

  • in erster Instanz wie auch vor Berufungs- und Kassationsgericht oder im Verfahren um die Wiederaufnahme des Verfahrens,
  • auch während des Vollstreckungsverfahrens (d.h. in Antragssachen wegen: Strafaufschub, Unterbrechung der Strafvollstreckung, vorzeitige Entlassung auf Bewährung und Änderung des Beschlusses über die Anordnung der Vollstreckung der ausgesetzten Freiheitsstrafe),
  • Vertretung des Geschädigten im Ermittlungsverfahren, insbesondere durch das Verfassen einer Beschwerde gegen den Beschluss des Staatsanwalts über die Einstellung der Untersuchung (oder der Ermittlungen) und diesbezügliche Vertretung des Klienten vor Gericht.

Finanzstrafrecht

Der Henker tritt meistens in einer Maske auf – der Gerechtigkeit, Publilius Syrus

Finanzstrafrechtliche Verfahren haben meistens mit dem Gebiet des Steuerrechts zu tun. Häufig werden gleichzeitig zwei Verfahren geführt: ein steuerrechtliches und ein strafrechtliches. Die Kanzlei bietet einen einzigartigen Service an einem Ort, durch eine Person, ohne die Notwendigkeit, beim Rechtsanwalt und beim Steuerberater gleichzeitig getrennt nach juristischer Hilfe zu suchen. In einer einzigen Kanzlei vertritt der Rechtsanwalt seine Klienten in folgenden Verfahren:

  • vor Gerichten und Staatsanwaltschaften,
  • vor der Polizei,
  • vor Finanzämtern,
  • vor Inspektoren der Schatzkontrolle,
  • vor Zollämtern und sonstigen Finanzbehörden sowie finanzfernen Organen des Ermittlungsverfahrens, betreffend die Verantwortung für Finanzstraftaten und –delikte – insbesondere folgende Finanzstraftaten und –delikte:
  • Steuerbetrug,
  • Finanzbetrug durch Strohmannfirmen,
  • falsche Angaben in der Erklärung,
  • nachlässige Buchführung,
  • fehlerhafte Buchführung,
  • fehlende Buchführung,
  • Nichteinnahme der Steuer durch den Steuerzahler,
  • Nichtauszahlung der Steuer durch den Steuerzahler,
  • Vermeidung der Besteuerung.

Verwaltungsrecht

Freiheit ist das Recht, alles zu tun, was das Gesetz nicht verbietet

Ich biete Beratung und einen umfangreichen Service insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Vertretung vor Organen der Staats- und Selbstverwaltung,
  • Anfertigung von Berufungen gegen diverse Verwaltungsbeschlüsse,
  • Vertretung vor Verwaltungsgerichten der Wojewodschaft sowie vor dem Oberverwaltungsgericht,
  • Anfertigung von Berufungen gegen Finanzamtsbeschlüsse,
  • Leitung der Verfahren im Bereich der Abgabenordnung,
  • Leitung von Verwaltungsverfahren,
  • Anfertigung von Schreiben, Berufungen, Beschwerden, Klagen (darunter gegen die Untätigkeit der öffentlichen Verwaltungsbehörden) an Wojewodschaftsverwaltungsgerichte  sowie Kassationsklagen an das Oberverwaltungsgericht.