VERWALTUNGSRECHT

VERWALTUNGSRECHT

Freiheit ist das Recht, alles zu tun, was das Gesetz nicht verbietet.Montesquieu

Ich biete Beratung und einen umfangreichen Service insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Vertretung vor Organen der Staats- und Selbstverwaltung,
  • Anfertigung von Berufungen gegen diverse Verwaltungsbeschlüsse,
  • Vertretung vor Verwaltungsgerichten der Wojewodschaft sowie vor dem Oberverwaltungsgericht,
  • Anfertigung von Berufungen gegen Finanzamtsbeschlüsse,
  • Leitung der Verfahren im Bereich der Abgabenordnung,
  • Leitung von Verwaltungsverfahren,
  • Anfertigung von Schreiben, Berufungen, Beschwerden, Klagen (darunter gegen die Untätigkeit der öffentlichen Verwaltungsbehörden) an Wojewodschaftsverwaltungsgerichte  sowie Kassationsklagen an das Oberverwaltungsgericht.